Tagesspiegel

Verlag Der Tagesspiegel
Tagesspiegel

Auf einen Blick

Erscheinungstermin

Täglich

von Montag – Sonntag

Verkaufte Auflage

103.246

IVW II/2023
Reichweite

365.000

MA 2023
Exklusivleser:innen

8-10

Tagesspiegel-Leser:innen erreichen Sie mit keiner anderen Berliner Tageszeitung. (Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahre)

b4p 2022 II

Das Leitmedium aus der Hauptstadt

Am 27. September 1945 erschien der Tagesspiegel als erste freie und meinungsbildende Zeitung in Berlin und hat sich seitdem zur auflagen- und reichweitenstärksten Zeitung in Berlin und damit zum Leitmedium aus der Hauptstadt entwickelt.

Sein hohes journalistisches Niveau mit Fokus auf politischer und wirtschaftlicher Berichterstattung sowie sein großes Engagement in kulturellen und kulturpolitischen Fragen zeichnen den Tagesspiegel aus. Diverse Themenspeziale und Beilagen, in denen vertiefend auf verschiedene Themen eingegangen wird, ergänzen die tägliche Berichterstattung.

Längst ist der ursprüngliche Tageszeitungsverlag zu einem Multi-Channel-Medienhaus herangewachsen. Er bietet ein breitgefächertes Portfolio an Kaufmagazinen und die gesamte Bandbreite des Corporate Publishing – ob Kundenmagazin oder Buch. Digital ist der Tagesspiegel nicht nur das reichweitenstärkste Berliner Nachrichtenportal und bringt täglich prämierte Newsletter-Formate und Fachinformationen heraus, sondern konnte sich auch erfolgreich als Full-Service-Agentur positionieren.

Weiterhin gehört der Tagesspiegel mit über 150 Veranstaltungen im Jahr (Online & Offline) zu den
größten Veranstaltern in Berlin.

Themen & Termine

Thema Kategorien ET AS DU
Spielzeit Tourismus & Freizeit 01.10.2023 11.09.2023
Stiften Spezial 3: Europäischer Tag der Stiftungen Gesellschaft & Politik 01.10.2023 09.09.2023
Tag der älteren Menschen Gesellschaft & Politik
Kinder & Familie
01.10.2023 09.09.2023
Mein Geld IV Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Nachhaltigkeit
07.10.2023 29.09.2023 02.10.2023
Welttag der seelischen Gesundheit Gesellschaft & Politik
Health & Pharma
10.10.2023 19.09.2023
Berlin Science Week Digitalisierung & IT
Energie
Industrie
11.10.2023 29.08.2023 19.09.2023
Immunisierung Health & Pharma 12.10.2023 02.10.2023 05.10.2023
10 Top-Unternehmen/Start-Ups (zur DeGut) Industrie
Karriere & Bildung
Mittelstand
13.10.2023 15.09.2023 06.10.2023
Mein Geld V Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Nachhaltigkeit
14.10.2023 06.10.2023 09.10.2023
Unterwegsbeilage Länder & Regionen
Lifestyle
15.10.2023 01.09.2023
Unterwegsbeilage Länder & Regionen
Lifestyle
Tourismus & Freizeit
15.10.2023 04.09.2023
Frankfurter Buchmesse Messen & Kongresse 15.10.2023 30.09.2023 10.10.2023
Charité Gesellschaft & Politik
Health & Pharma
Wissenschaft
17.10.2023 26.09.2023 10.10.2023
Städte der Zukunft (SERIE 2/2) Länder & Regionen
Lifestyle
Tourismus & Freizeit
20.10.2023 29.09.2023
Mein Geld VI Digitalisierung & IT
Finanzen & Services
Nachhaltigkeit
21.10.2023 13.10.2023 16.10.2023
Immunisierung 26.10.2023 05.10.2023 19.10.2023
Spielzeit Tourismus & Freizeit 29.10.2023 16.10.2023
Winterkultur Tourismus & Freizeit 05.11.2023 26.09.2023 06.10.2023
Diversity Konferenz (SERIE 1/5) Diversity
Gesellschaft & Politik
06.11.2023 23.10.2023 30.11.2023
Diversity Konferenz (SERIE 2/5) Diversität
Diversity
07.11.2023 23.10.2023 30.10.2023
Diversity Konferenz (SERIE 3/5) Diversität
Diversity
08.11.2023 23.10.2023 30.10.2023
Diversity Konferenz (SERIE 4/5) – Tagesspiegel Diversität
Diversity
09.11.2023 23.10.2023 30.10.2023
Diversity Konferenz (SERIE 5/5) Diversität
Diversity
10.11.2023 23.10.2023 30.10.2023
Future Sustainabilty Week (SERIE 1/5) Energie
Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
13.11.2023 23.10.2023 06.11.2023
Weltdiabetestag Health & Pharma
Wissenschaft
14.11.2023 24.10.2023
Future Sustainability Week (SERIE 2/5) Energie
Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
14.11.2023 23.10.2023 21.11.2023
Future Sustainabilty Week (SERIE 3/5) Energie
Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
15.11.2023 23.10.2023 06.11.2023
Future Sustainability Week (SERIE 4/5) Energie
Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
16.11.2023 23.10.2023 06.11.2023
Future Sustainability Week (SERIE 5/5) Energie
Nachhaltigkeit
Politik & Gesellschaft
17.11.2023 23.10.2023 06.11.2023
Genuss Spezial: Weihnachten 1 Genuss 18.11.2023 06.11.2023
Genuss Spezial: Weihnachten 2 Genuss 25.11.2023 13.11.2023 15.11.2023
Nachhaltigkeit im Tourismus Länder & Regionen
Nachhaltigkeit
Tourismus & Freizeit
25.11.2023 27.10.2023
Innovationspreis Wissenschaft 25.11.2023 03.11.2023
Spielzeit Tourismus & Freizeit 26.11.2023 13.11.2023
Nachhaltigkeit 5: UN-Klimakonferenz Energie
Gesellschaft & Politik
Nachhaltigkeit
29.11.2023 08.11.2023 22.11.2023
AIDS (Welt-Aids-Tag) Health & Pharma
Wissenschaft
01.12.2023 10.11.2023
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung Gesellschaft & Politik
Health & Pharma
03.12.2023 11.11.2023
Gesellschaftliches Engagement – Tag des Ehrenamtes (SERIE 1/4) Gesellschaft & Politik 04.12.2023 20.11.2023
Stiften Spezial 4: Gesellschaftliches Engagement (Tag des Ehrenamtes) SERIE Gesellschaft & Politik 05.12.2023 20.11.2023
Gesellschaftliches Engagement – Tag des Ehrenamtes (SERIE 2/4) Gesellschaft & Politik 05.12.2023 20.11.2023
Tag der Bildung Karriere & Bildung 08.12.2023 17.11.2023
Sehnsüchte Länder & Regionen
Tourismus & Freizeit
10.12.2023 27.10.2023
Tag der Menschenrechte Diversity
Gesellschaft & Politik
10.12.2023 19.11.2023
Spielzeit Tourismus & Freizeit 31.12.2023 18.12.2023

Anzeigenpreise 2023

FormatBreiteHöheMo – FrSa / So
2/1 Seite52237190.007 EUR94.507 EUR
1/1 Seite24737142.356 EUR44.474 EUR
1/2 Seite quer24718621.179 EUR22.238 EUR
1/3 Seite quer24712414.118 EUR14.824 EUR

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist imRahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Fristauch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitigbeim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn derAuftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leserden Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigenenthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. S. Buchstabe g) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegendes Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung fürdie Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigungdes Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. S. Buchstabe i) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. S. Buchstabe i) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeigevom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 100 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeberzurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. S. Buchstabe i) der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers – auch bei Nicht-Kaufleuten – im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschlusss einen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt aus dem Geltungsbereichdes Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen

A. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurück führen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

B. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von evtl. Computerviren und anderen Schädlingen sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.

C. Für Farbanzeigen benötigt der Verlag ein Farb-Proof auf Zeitungspapier mit messbarem Kontrollstreifen. Das Farb-Proof gilt nur dann als farbverbindlich, wenn z. B. ein Ugra/FOGRA-Medienkeil. CMYK darauf vorhanden ist und dabei die dafür vorgesehenen CIELAB-Werte im Rahmen der Toleranzen eingehalten sind. Andernfalls kann keine Garantie für die Farbtreue übernommen werden.

D. Der Verlag sendet auf Wunsch des Kunden an eine von diesem zu benennende e-mail-Adresse oder Faxnummer einen Korrekturabzug der Anzeige zur Überprüfung. Scheitert die Übertragung wegen technischer Probleme, ist der Verlag zu einer Übermittlung des Korrekturabzuges auf anderem Wege nicht verpflichtet. Bei ausbleibender Rückmeldung bis Anzeigenschluss gilt die Druckunterlage als vom Kunden freigegeben. Ansprüche des Kunden auf Preisminderung, Schadenersatz o. ä. wegen später gerügter Mängel sind ausgeschlossen.

Leserschaft

Die Leserschaft im Überblick

Exklusivleser:innen

76%

der Leser:innen lesen keine andere Berliner Tageszeitung

LA Berlin 2020
Entscheider:innen

45%

höchste Reichweite bei den Politik-Entscheider:innen in Berlin/Potsdam

Entscheidungsträger-Analyse Berlin 2022
Entscheider:innen

32%

der Top-Entscheider:innen in der Hauptstadtregion

Entscheidungsträger-Analyse Berlin 2022
Einkommensstark

35%

der Entscheider:innen verdienen mehr als 100.000 Euro jährlich

Entscheidungsträger-Analyse Berlin 2022
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