WELTKUNST
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Deutschlands Magazin für Kunst, Stil und Luxus
Die WELTKUNST ist Deutschlands wichtigstes Magazin für den Kunstmarkt und bietet seit über 80 Jahren Kunst-Interessierten und –Expert:innen eine Heimat.
Mit einem exklusiven Themenmix bedient die WELTKUNST das Interesse der Leser:innen für die schönen und wertvollen Dinge. Die WELTKUNST entführt ihre Leser:innen Monat für Monat in die spannende Welt der Kunst, verrät die neuesten Trends und bündelt alle relevanten News, Termine und Marktdaten zu alten Meistern bis zur zeitgenössischen Kunst.
Jeden Monat schreibt u.a. Tillmann Prüfer (Stilchef des ZEITmagazins) in seiner Kolumne „Die Hand des Meisters“ über besonderes Kunsthandwerk und Manufakturen. Die Rubrik „Was passt zu…“ schafft die Verbindung zwischen Kunst, Mode und Design. Und in den großen Geschichten der WELTKUNST finden sich Prominente wie beispielsweise Christian Dior oder Yves Saint Laurent wieder.
Kurz gesagt: Stilrubriken und Kolumnen von angesehenen Expert:innen und namhaften Autor:innen treffen auf große Bildstrecken, Reportagen und Porträts der wichtigsten Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt.
Wer das Schöne und den Luxus liebt und darin investiert – der liest die WELTKUNST.
Themen & Termine
Thema | Kategorien | ET | AS | DU |
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Reisen zur Kunst//Kunstplaner | Länder & Regionen Lifestyle Tourismus & Freizeit |
13.12.2024 | 11.11.2024 | 11.11.2024 |
Anzeigenpreise 2024
Festformate | Satzspiegel | Anschnitt | Preise 2024 |
Doppelseite | — | 440 x 300 | 18.630 |
Opening Spread | — | 440 x 300 | 23.700 |
1. Doppelseite Heft | — | 440 x 300 | 22.250 |
1/1 Seite | 188 x 271 | 220 x 300 | 10.040 |
1/1 Seite: U2/U3/U4 | — | 220 x 300 | 12.420 |
1/2 Seite hoch | 92 x 271 | — | 7.550 |
1/2 Seite quer | 188 x 133 | — | 7.550 |
1/3 Seite hoch | 60 x 271 | — | 6.730 |
1/4 Seite hoch | 92 x 133 | — | 5.280 |
1/4 Seite quer | 188 x 64 | — | 5.280 |
Festformate | Satzspiegel in mm | Anschnitt in mm | Preise 2025 in € |
Doppelseite | — | 440 x 300 | 19.280 |
Opening Spread | — | 440 x 300 | 24.530 |
1. Doppelseite im Heft | — | 440 x 300 | 23.030 |
1/1 Seite | 188 x 271 | 220 x 300 | 10.390 |
1/1 Seite: U2/U3/U4 | — | 220 x 300 | 12.850 |
1/2 Seite, hoch | 92 x 271 | — | 7.810 |
1/2 Seite, quer | 188 x 133 | — | 7.810 |
1/3 Seite, hoch | 60 x 271 | — | 6.970 |
1/4 Seite, Ecke | 92 x 133 | — | 5.460 |
1/4 Seite, quer | 188 x 64 | — | 5.460 |
Anzeigen-Upload
Bitte beachten: Der Upload ersetzt nicht die Buchung der Anzeige.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und anderer Werbemittel (nachfolgend Anzeigenauftrag) in Publikationen des Verlages.
2. Anzeigenauftrag und Abschluss
2.1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2.2 Anzeigenaufträge für Anzeigen können persönlich, schriftlich, per Email oder Fax aufgegeben werden. Bei telefonisch aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen von Anzeigenaufträgen haftet der Verlag nicht für Übermittlungsfehler.
2.3 „Abschluss“ im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbetreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen erst aufgrund des Abrufes des Auftraggebers erfolgt.
3. Anzeigenabruf
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Satz 1 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Anzeigen oder andere Werbemittel abzurufen.
4. Erstattung von Nachlässen bzw. Rabatten
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Veröffentlichung von Anzeigen entsprechenden Nachlass bzw. Rabatt dem Verlag zu erstatten.
5. Anlieferung beim Verlag
Anzeigen und Fremdbeilagen, die gemäß dem Anzeigenauftrag oder dem Abruf nur in bestimmten Heftnummern, Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn die Veröffentlichung auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6. Textteil-Anzeigen und Advertorials
6.1 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6.2 Advertorials sind fremdproduzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Druckschrift (in Typo, Grafik, Farbe, Spalten) unterscheiden. Das Advertorial kann durch den Verlag ohne Rücksprache mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Dem Verlag ist ein Advertorial mindestens fünf Werktage vor Anzeigenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.
7. Ablehnung der Veröffentlichung
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
8. Verbundwerbung
Anzeigen, die Werbung von Dritten oder solche für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung des Verbundaufschlags.
9. Druckunterlagen und Probeabzüge
9.1 Für die rechtzeitige Lieferung und fehlerfreie Beschaffenheit der Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen. Der Verlag gewährleistet die für die belegte Ausgabe übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
9.2 Probeabzüge werden vom Verlag nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers geliefert. Für Kleinanzeigen werden keine Probeabzüge verschickt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Probeabzugs. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges an den Auftraggeber gesetzten Frist mitgeteilt werden.
9.3 Die Kosten des Verlages für auf Wunsch des Auftraggebers vom Verlag erstellte Druckunterlagen oder für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der vom Auftraggeber gelieferten Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
9.4 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet sechs Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige.
10. Platzierung von Anzeigen
Anzeigen werden in bestimmten Nummern, Ausgaben oder an bestimmten Stellen der Zeitung veröffentlicht, wenn dies bei der Auftragserteilung schriftlich, auch per Fax oder E-mail vereinbart wird. Sofern keine eindeutigen Platzierungsvorgaben gemacht werden, kann der Verlag die Platzierung frei bestimmen.
11. Rechte wegen Mängeln
11.1 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
11.2 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Werbemittel zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
11.3 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
12. Höhere Gewalt
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- und Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlags als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichen Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der durchschnittlichen Auflage des letzten Jahres vom Verlag geliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte Auflage zur tatsächlichen Auflage steht.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1 Preise, Aufschläge und Nachlässe bzw. Rabatte ergeben sich für alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes gültigen Preisliste des Verlages.
13.2 Die Rechnung wird innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen und vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
13.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zu Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
14. Anzeigenbeleg
Der Verlag liefert auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftraggebers mit Veröffentlichung der Anzeige einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
15. Werbemittler und Werbeagenturen
Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbetreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg als Sitz des Verlages.
16.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
Die Leserschaft im Überblick
33%
der Leser:innen haben ein HHNE-Einkommen von 5.000 Euro und mehr zur Verfügung
73%
der WELTKUNST Leser:innen haben Abitur.
62%
der WELTKUNST Leser:innen sind Inhaber:innen, Geschäftsführer:innen oder Direktor:innen.
70%
der Leser:innen sind männlich.